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Weiterbildungsbedingungen, Grundlagen des Weiterbildungsvertrages

Sie erkennen folgende Weiterbildungsbedingungen mit Ihrer Anmeldung an:

1) Abschluss des Weiterbildungsvertrages
• Mit Ihrer schriftlichen oder mündlichen (telefonischen) Anmeldung bieten Sie der Zwerger & Raab GmbH den Abschluss eines Weiterbildungsvertrages verbindlich an. Melden Sie mehrere Teilnehmer an, haften Sie für deren Verpflichtungen aus dem Weiterbildungsvertrag mit. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Anmeldung schriftlich oder fernmündlich bestätigen. Weichen Bestätigung und Anmeldung voneinander ab, bedeutet dies ein neues Angebot von uns.
• Bis 14 Tage vor Weiterbildungsbeginn erhalten Sie ein ausführliches Rundschreiben mit allen notwendigen Einzelheiten und Unterlagen. Sollten Sie bis 7 Tage vor Weiterbildungsbeginn wider Erwarten kein solches Rundschreiben erhalten, so besteht Ihre Mitwirkungspflicht darin, uns umgehend zu benachrichtigen.
2) Leistungen
• Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung der Weiterbildung und aus den Angaben in der Weiterbildungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
3) Rücktritt/Umbuchung
• Sie können jederzeit vor Weiterbildungsbeginn zurücktreten, jedoch nur mit schriftlicher Erklärung. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
• Treten Sie eine Weiterbildung nicht an und haben dies nicht zuvor schriftlich angekündigt, müssen Sie den Weiterbildungspreis in vollem Umfang tragen.
• Ansonsten gelten folgende Rücktrittskosten:
- bis 90 Tage vor Weiterbildungsbeginn: 20 % des Weiterbildungspreises.
- vom 89. bis 60. Tag vor Weiterbildungsbeginn: 40 % des Weiterbildungspreises.
- vom 59. bis 30. Tag vor Weiterbildungsbeginn: 60 % des Weiterbildungspreises
- vom 29. bis 15. Tag vor Weiterbildungsbeginn: 80 % des Weiterbildungspreises.
- danach 90 % des Weiterbildungspreises.
• Für Umbuchungen (Änderungen des Weiterbildungsbeginns, Weiterbildungsdauer etc.), die nach Vertragsabschluss erfolgen, wird bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn eine Kostenpauschale von 40 € pro Person erhoben.
• Umbuchungswünsche, die später als 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung beim Veranstalter eingehen, bearbeitet dieser nur im Rahmen einer Stornierung des Vertrages, verbunden mit einer Neubuchung.
4) Rücktritt seitens des Veranstalters
• Zwerger & Raab GmbH behält sich vor, Weiterbildungen abzusagen, falls eine erforderliche Mindestzahl von Teilnehmern bis 8 Tage vor Weiterbildungsbeginn nicht zustande kommt. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Weiterbildungspreis in vollem Umfang zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
• Sollten Sie gegen sicherheitsrelevante Anweisungen des Ausbildungsteams verstoßen, sind unsere Teamer dazu berechtigt, Sie von Teilen der Weiterbildung auszuschließen. Dazu gehören beispielsweise Fälle, wenn Sie unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen oder aus anderen Gründen ein unzumutbares Risiko für die Kursleitung, für andere Personen oder sich selbst darstellen.
5) Teilnahmebedingungen
Sie sind dazu verpflichtet, die Weiterbildungsleiter von eventuellen Krankheiten, Medikamentenabhängigkeiten oder Behinderungen zu unterrichten. Selbstverständlich werden die Angaben streng vertraulich behandelt. Es ist notwendig, dass Sie längere Zeit schwimmen können.
6) Preis
• Der angegebene Preis versteht sich für eine Person. Umsatzsteuer ist nach §4 Punkt 21 UstG. nicht ausweisbar.
• Bei Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Weiterbildungspreises fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 4 Wochen vor Weiterbildungsbeginn) ist sofort der gesamte Weiterbildungspreis fällig. Bitte bezahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung
• Die Bezahlung erfolgt per Scheck oder Banküberweisung und muss bis spätestens 4 Wochen vor Weiterbildungsbeginn bei uns eingegangen sein. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei uns bzw. auf unserer Bank.

7) Haftung
• Die Zwerger & Raab GmbH haftet im Rahmen ihrer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden der Zwerger & Raab GmbH oder der einer der mit der Leitung der Tour anvertrauten Personen zurückzuführen sind. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen unternimmt der Teilnehmer die Touren auf eigene Gefahr. Es bleibt den Tourenführern vorbehalten, die angegebenen Touren nach Kenntnissen der Teilnehmer oder wegen unvorhersehbarer Umstände abzuändern.
• Abweichungen einzelner Weiterbildungsleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Weiterbildungsvertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Weiterbildung nicht beeinträchtigen. Wir sind berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen zu bieten.
• Die Haftung des Veranstalters gegenüber dem Weiterbildungsteilnehmer auf Schadensersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Weiterbildungsvertrag ist auf den Weiterbildungspreis beschränkt, soweit.
a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde, oder
b) der Veranstalter für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
• Beeinträchtigung oder Ausfall unserer Leistung durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen Gründen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann. Insbesondere sind hierzu Felssperrungen, Flusssperrungen aus Wassermangel und andere Geländesperrungen zu zählen.
• Soweit uns durch höhere Gewalt Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen, erhöht oder vermindert sich unser Vergütungsanspruch gegen unseren Kunden entsprechend.
• Unsere Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist die Zwerger & Raab GmbH berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten.

8) Mitwirkungspflicht
Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so sind Sie verpflichtet, dies sofort der örtlichen Weiterbildungsleitung mitzuteilen. Die Weiterbildungsleitung ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich geltend gemacht werden. Sämtliche Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vereinbarten Weiterbildungs-Ende.
9) Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Soweit einzelne Bestimmungen der AGB der Zwerger & Raab GmbH unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge. An Stelle der ungültigen Regelung soll das jenige treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.

Zahlungsbedingungen
1) Eine Anzahlung von 10 % des Preises (248.-) ist bei Anmeldung nach Erhalt der Rechnung zu entrichten.
2) Die Rechnung für die Unterkünfte während der gesamten Weiterbildung sowie die Verpflegung während des ersten Blockes ist bis spätestens 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn zu bezahlen.
3) Die Gesamthöhe des Rechnungsbetrages ist bis vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn zu entrichten.
4) Eine Bezahlung in maximal drei Raten ist möglich. Der Modus ist:
o Anzahlung von 10 % bei Anmeldung (248.-)
o 1000 € zum Weiterbildungsbeginn (4 Wochen vor dem ersten Treffen).
o Restzahlung zur Weiterbildungsmitte, spätestens aber 10 Wochen vor Ende der Weiterbildung.
Bei Ratenzahlung erhöht sich der Weiterbildungspreis um 25 €. Bitte überweisen Sie alle Beträge nach Erhalt der Rechnung auf das Konto SWIFT-BIC: SOLADES1HSW, IBAN: DE67 6805 1004 0004 2022 22 unter Bezug auf Ihren Namen und die Rechnungsnummer.
5) Sollte die Weiterbildung vorzeitig aus Gründen, die nicht wir zu verantworten haben, abgebrochen werden, entsteht kein Anspruch auf Teilrückerstattung des Teilnahmepreises.
6) Gleiches gilt, falls einzelne Wochenenden aus privat zu verantwortenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden können.